Bearing in mind that it is common ground in the present case that calculation of the VAT on the margin for the bought-in services by using one alternative or the other in principle gives the same figure for VAT · a trader may not be required to calculate the part of the package corresponding to the in-house services by the actual cost method where it is possible to identify that part of the package on the basis of the market value of services similar to those which form part of the package.
Da im vorliegenden Fall zudem unstreitig ist, daß die Berechnung der Mehrwertsteuer, die auf die Marge der von Dritten bezogenen Leistungen erhoben wird, unabhängig
von der angewandten Methode grundsätzlich denselben Betrag ergibt, kann daher von einem Wirtschaftsteilnehmer nicht verlangt werden, daß er den Teil des Pauschalpreises, der der Eigenleistung entspricht, nach dem Grundsat
z der tatsächlichen Kosten errechnet, wenn es möglich ist, diesen Teil des Pauschalpreises nach dem Marktpreis der Leistungen zu errechnen, die den im pau
...[+++]schalen Leistungspaket enthaltenen entsprechen.