1. Where products have not yet been released for free circulation, a statement on origin may be replaced by one or more replacement statements on origin, made out by the re-consignor of the goods, for the purpose of sending all or some of the products elsewhere within the customs territory of the Union or, where applicable, to Norway, Switzerland or Turkey, once that country fulfils certain conditions.
(1) Bei Erzeugnissen, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, kann eine Erklärung zum Ursprung durch eine oder mehrere Ersatzerklärungen zum Ursprung ersetzt werden, die vom Wiederversender der Waren ausgefertigt wird bzw. werden, um alle oder einige der Erzeugnisse an einen anderen Ort im Zollgebiet der Union oder gegebenenfalls nach Norwegen, in die Schweiz oder, sobald das Land bestimmte Bedingungen erfüllt, in die Türkei zu senden.