1b. Competent authorities shall be equipped with a reliable traceability system to track internationally-traded timber products and with public monitoring systems to assess the performance of operators in complying with their obligations and to help operators identify high-risk suppliers of timber and timber-derived products.
(1b) Die zuständigen Behörden werden mit einem zuverlässigen System ausgestattet, mit dem sie die internationalen Handelswege von Holz und Holzerzeugnissen zurückverfolgen können, und mit öffentlichen Überwachungssystemen, mit denen beurteilt wird, inwieweit die Marktteilnehmer ihren Verpflichtungen nachkommen, und die Marktteilnehmer dabei unterstützt werden, die Lieferanten zu ermitteln, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie mit Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag handeln.