The Commission considers that the marketing ban is triggered by the reliance on the animal data for the safety assessment under the Cosmetics Directive/Regulation, not by the testing as such. In case animal testing was carried out for compliance with cosmetics requirements in third countries, this data cannot be relied on in the Union for the safety assessment of cosmetics.
Die Kommission ist der Ansicht, dass das Verbot des Inverkehrbringens greift, sobald Daten aus Tierversuchen in der Sicherheitsbewertung gemäß der Kosmetikrichtlinie/Kosmetikverordnung verwendet werden, und nicht von der Durchführung von Tierversuchen an sich abhängt. Werden Tierversuche durchgeführt, um den in Drittländern geltenden Anforderungen an kosmetische Mittel zu genügen, so dürfen die daraus gewonnenen Daten nicht als Grundlage für die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel in der Union verwendet werden.