Each Contracting Party undertakes to promote the simplification and harmonisation of customs procedures and, to that end, to conform, in accordance with the provisions of this Convention, to the standards, transitional standards and recommended practices in the annexes to this Convention.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren zu fördern und sich zu diesem Zweck in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen nach den Normen, Übergangsnormen und Empfohlenen Praktiken in den Anhängen dieses Übereinkommens zu richten. Es steht jedoch jeder Vertragspartei frei, weiter gehende als die hier vorgesehenen Erleichterungen zu gewähren, und es wird ihr empfohlen, dies so weit wie möglich zu tun.