According to the proposal, there is a cascade of connecting factors: the divorce is governed by the law of the country of habitual residence of both spouses, failing that, by the law of the last habitual residence of the spouses if one of them still resides there; failing that, the law of the common nationality of the spouses or, failing that, by the law of the forum.
Gemäß dem Vorschlag gibt es eine ganze Reihe von Anknüpfungspunkten: die Scheidung wird geregelt durch das Recht des Staates, in dem die beiden Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder durch das Recht des Staates, in dem sie ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten, wenn einer der beiden Ehegatten seinen Aufenthalt noch in diesem Staat hat, oder durch das Recht des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten besitzen, oder durch das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.