The Commission takes the view that this requirement entails additional costs for the economic operators involved, which may be an obstacle to trade, whereas the requirement seems disproportionate to the public health reasons which might be invoked to justify it, since quoting this number in commercial documents or drawing up check lists of products notified to the administration would constitute less of a barrier than obligatory labelling while providing just as effective a way of monitoring the products concerned.
Nach Auffassung der Kommission ist diese Etikettierungsbestimmung für die Unternehmen mit Zusatzkosten verbunden, die den Handel behindern können, und steht das Erfordernis in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Zielen der öffentlichen Gesundheit, die es möglicherweise rechtfertigen könnten. Die Angabe der Kennummer auf den Handelspapieren oder die Erstellung von Kontrollisten durch die Verwaltung über die mitgeteilten Erzeugnisse dürften auf jeden Fall weniger stark behindernde Maßnahmen bilden, trotzdem aber genauso gut wie eine Kennzeichungspflicht die Zurückverfolgung der betreffenden Erzeugnisse sicherstellen.