In the first case, broadcasters subject to "must-carry obligations" are forced to offer for resale their television programmes, as well as the transmission service that carries them, at wholesale level at "cost-oriented" prices (to prevent undue profits).
Erstens sind Sendeanstalten mit Übertragungsverpflichtungen gezwungen, ihre Sendungen und die dazugehörigen Übertragungsdienste zum Weiterverkauf anzubieten, und zwar auf Vorleistungsebene und zu „kostenorientierten Preisen“ (um ungerechtfertigte Gewinne zu vermeiden).