3.9 Even without progressing towards the second-generation models referred to above, the Commission should nonetheless, in order to meet expectations for this initiative and secure the benefits announced, at least have considered the possibility of including decision support systems in the platform's functions for the parties in an ODR system.
3.9 Selbst wenn die Kommission keine Fortschritte hin zu den genannten Modellen der zweiten Generation macht, hätte sie, um den Erwartungen und Ankündigungen dieser Initiative Rechnung zu tragen, zumindest den potentiellen Nutzen erwägen müssen, der sich aus einer funktionellen Einbeziehung
einer Plattform von Systemen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung der Parteien in einem OS-System ergibt, wie zum Beispiel Einbeziehung von Sachverständigensystemen, Informationssystemen auf der Grundlage früherer Fälle, Zugang zu Datenbanken
...[+++] (in der internationalen Fachliteratur als „case based reasoning“ (CBR) bezeichnet) und Online-Streitbeilegung im Einklang mit den Konfliktlösungsstilen der Parteien.