In certain cases, therefore, the Community legislator may consider it better to delegate certain clearly defined tasks to European regulatory agencies with the competence needed to achieve the aims pursued by the legislation in question.
So kann es der Gemeinschaftsgesetzgeber in bestimmten Fällen durchaus für zweckmäßig erachten, für eine bessere Durchführung bestimmter, genau festgelegter Exekutivaufgaben auf europäische Regulierungsagenturen zurückzugreifen, die die nötige Kompetenz einzubringen vermögen, um die mit den betreffenden Rechtsvorschriften angepeilten Ziele zu verwirklichen.