The Hotspot approach proposed in the European Agenda on Migration will also contribute to the implementation of the temporary relocation schemes proposed by the European Commission on 27 May and 9 September: people in clear need of international protection will be identified in frontline Member States for relocation to other EU Member States where their asylum application will be processed.
Der in der Europäischen Migrationsagenda vorgeschlagene „Hotspot-Ansatz“ wird auch bei der Durchführung der von der Europäischen Kommission am 27. Mai und am 9. September vorgeschlagenen vorläufigen Umsiedlungsregelungen eine Rolle spielen: In den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen werden die für eine Umsiedlung in andere EU-Mitgliedstaaten, in denen ihr Asylantrag bearbeitet wird, in Frage kommenden Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, ermittelt.