(b) The contracting authority may opt for a full or partial cost-reimbursement contract when it is objectively impossible to specify an accurate fixed price and if it can be reasonably shown that such a fixed price would be abnormally high due to the uncertainties inherent in performance of the contract because:
(b) Der öffentliche Auftraggeber kann sich für die Vergabe eines Auftrags entscheiden, der ganz oder teilweise zu Selbstkostenerstattungspreisen vergütet wird, wenn es objektiv nicht möglich ist, einen genauen Festpreis festzulegen, und wenn sich vernünftigerweise nachweisen lässt, dass ein solcher Festpreis aufgrund von der Auftragsausführung innewohnenden Unsicherheiten ungewöhnlich hoch wäre, weil