5. Considers that supervisory authorities should have the power to intervene on financial stability grounds, and to require the implementation of parts of recovery plans which have not yet been activated or take other actions if necessary; the authorities should, however, also be aware of the risk of creating market uncertainty in already stressed circumstances;
5. vertritt die Auffassung, dass die Aufsichtsbehörden dazu befugt sein sollten, einzugreifen, wenn es um die Finanzstabilität geht, und dazu, die Umsetzung der Teile der Sanierungspläne zu fordern, die noch nicht aktiviert wurden, sowie dazu, weitere Maßnahmen zu veranlassen, falls erforderlich, wobei die Behörden jedoch auch die Gefahr berücksichtigen sollten, dass in einer ohnehin angespannten Lage zusätzliche Unsicherheiten auf den Märkten entstehen könnten;