1. Building on the policies and objectives laid down in the Daphne and Daphne II programmes, this Decision establishes the specific programme to prevent and combat violence against children, young people and women and to protect victims and groups at risk (Daphne III), hereinafter referred to as "the programme", as part of the general programme “Fundamental Rights and Justice”, in order to provide European citizens with an area of Freedom, Security and Justice without internal borders.
1. Mit diesem Beschluss wird innerhalb des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ das spezifische Programm zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen und zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Daphne III) (nachstehend „das Programm“) aufgelegt, das die in den Programmen Daphne und Daphne II festgelegten Konzepte und Ziele weiterführt, um den europäischen Bürgern und Bürgerinnen einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen zu bieten.