(2) In line with the general objectives of Annex 11 of the Dayton/Paris Agreement, the European Union Police Mission (EUPM) should establish sustainable policing arrangements under BiH ownership in accordance with best European and international practice, and thereby raising current BiH police standards.
(2) Im Einklang mit den in Anhang 11 des Abkommens von Dayton/Paris festgeschriebenen Zielen sollte die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) dafür Sorge tragen, dass Bosnien und Herzegowina eigene tragfähige Regelungen für die Polizeiarbeit im Einklang mit bewährten europäischen und internationalen Praktiken erhalten und auf diese Weise den gegenwärtigen Standard der Polizeiarbeit in Bosnien und Herzegowina anheben.