Concerning actions contesting recruitment procedures, an unsuccessful candidate, whether he is an official, a staff member or a candidate from outside the institution or agency concerned, is not bound to seek annulment of both the decision rejecting his application for a particular position and the decision to include another candidate in the reserve list or to appoint that other candidate to the desired position.
Bei Klagen, mit denen Einstellungsverfahren beanstandet werden, muss ein ausgeschlossener Bewerber – unabhängig davon, ob es sich um einen Beamten, einen sonstigen Bediensteten oder einen nicht im Dienst des Organs oder der Agentur stehenden Bewerber handelt – nicht gleichzeitig die Aufhebung der Entscheidung, mit der seine Bewerbung auf eine Stelle abgelehnt wurde, und die Aufhebung der Entscheidung, mit der ein anderer Bewerber in die Reserveliste aufgenommen oder auf die begehrte Stelle ernannt wurde, beantragen.