Considers it essential that the EU agencies apply
a common policy on conflicts of interest; notes that, in some cases, the policy applied to date includes provisions concerning publica
tion of the CVs and declarations of interests of the Director and of senior management; observes with concern, however, that the obligation to publish CVs
and declarations of interest does not apply to experts; calls on the agencies to extend this
...[+++]obligation to experts.
hält es für wesentlich, dass die Einrichtungen der EU eine gemeinsame Politik zu Interessenkonflikten verfolgen; stellt fest, dass die bislang verfolgte Politik in manchen Fällen Bestimmungen über die Veröffentlichung der Lebensläufe und der Interessenerklärungen des Direktors und der anderen Führungskräfte umfasst; weist jedoch mit Besorgnis darauf hin, dass die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Lebensläufe und der Interessenerklärungen nicht für die Sachverständigen gilt; fordert die Einrichtungen auf, diese Verpflichtung auf die Sachverständigen auszuweiten.