An operator shall ensure that no aeroplane is re/defuelled with Avgas or wide cut type fuel (eg. Jet-B or equivalent) or when a mixture of these types of fuel might occur, when passengers are embarking, on board or disembarking.
Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass, wenn Fluggäste einsteigen, sich an Bord befinden oder aussteigen, kein Flugzeug mit Avgas oder einem Kraftstoff mit breitem Siedepunktbereich (wide cut fuel) wie z. B. Jet-B oder ähnlichen Kraftstoffen betankt oder enttankt wird oder es zu einer Vermischung dieser Kraftstoffarten kommen kann.