The ECB should publish decisions imposing sanctions in case of a breach of an ECB regulation or decision in the supervisory field, unless such publication would jeopardise the stability of financial markets or would cause, in so far as it can be determined, disproportionate damage to the undertaking involved.
Die EZB sollte Beschlüsse, mit denen Sanktionen für Verstöße gegen eine Verordnung oder einen Beschluss der EZB im Bereich der Aufsicht verhängt werden, veröffentlichen, sofern eine solche Veröffentlichung nicht die Stabilität der Finanzmärkte gefährdet oder dem betreffenden Unternehmen unverhältnismäßigen Schaden — sofern sich dieser ermitteln lässt — zufügt.