1. Members of the Administrative Board and of the Security Accreditation Board, the Executive Director, as well as seconded national experts and observers, shall make a declaration of commitments and a declaration of interests indicating the absence or existence of any direct or indirect interests which might be considered prejudicial to their independence.
(1) Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung, der Exekutivdirektor sowie die abgeordneten nationalen Sachverständigen und Beobachter geben eine Verpflichtungserklärung und eine Interessenerklärung ab, aus der hervorgeht, dass keine direkten oder indirekten Interessen bestehen, die als ihre Unabhängigkeit beeinträchtigend angesehen werden könnten, oder dass derartige Interessen bestehen.