The responsible person's duties, as set out in Articles 5(1) and 15(1) in particular, are not merely administrative but also include medical matters which require not only a doctor but one specialised in the relevant fields of the blood establishment.
Die Aufgaben der verantwortlichen Person, wie sie unter anderem in Artikel 7 Absatz 1 sowie insbesondere in Artikel 14 Absatz 2 festgelegt werden, stellen keine bloße Verwaltungs-tätigkeit dar, sondern umfassen Tätigkeiten auf medizinischem Gebiet, die von einem Arzt ausgeführt werden müssen, zumal von einem Facharzt, der auf die Bereiche spezialisiert ist, in denen die Einrichtung des Blutsektors tätig wird.