In accordance with the principle of proportionality, the requirements fo
r an institution to draw up, maintain and update recovery
plans and for the resolution authority, after consulting the competent authority, to prepare resolution plans, may be reduced if, after consulting the national macroprudential authority, competent authorities consider that the failure of a specific institution due, inter alia, to its size, to its business model, to its interconnectedness to other institutions, or to the
financial system in general ...[+++], will not have a negative effect on financial markets, on other institutions or on funding conditions.Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit können die Anforderungen an die Institute, Sanierungspläne zu erstellen, zu erhalten und zu aktualisieren, und an die Abwic
klungsbehörde, nach Beratung mit der zuständigen Behörde Abwicklungspläne zu erarbeiten, verringert werden, wenn die zuständigen Behörden nach Beratung mit der nationalen Behörde für die Makrofinanzaufsicht der Auffassung sind, dass der Ausfall eines spezifischen Instituts unter anderem aufgrund seiner Größe, seines Geschäftsmodells oder seiner Verflechtungen mit anderen Instituten oder im Allgemeinen mit dem Finanzsystem keine nachteiligen Auswirkungen auf die Fi
...[+++]nanzmärkte, auf andere Institute oder auf die Finanzierungsbedingungen haben wird.