1. Suppliers of groundhandling services and self-handling airport users shall ensure that all their employees involved in the provision of groundhandling services,
including managing staff and supervisors, regula
rly attend specific occupational and recurrent training, harmonised at European level, to enable them to perform the tasks assigned to them and to prevent accidents and injuries . A competent Union institution or body, in cooperation with the competent authorities in the Member States, airport operators and social partners, sh
...[+++]all set ambitious and binding minimum standards to ensure the highest quality of education and training for employees in the groundhandling sector.(1) Bodenabfertigungsdienstleister und selbst abfertigende Flughafennutzer tragen dafür Sorge, dass ihre an der Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten beteiligten Beschäftigten, einschließlich leitender und mit Aufsichtsfunktionen betrauter Mitarbeiter, regelmäßig spezifische berufsspezifische und wiederkehrende Schulungen besuchen, die auf europäischer Ebene harmonisiert sind, um ihnen die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben und die Verhütung von Unfällen und Verletzungen zu ermöglichen.In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, den Flughafenbetreibern und den Sozialpartnern legt ein zuständiges Organ oder eine zuständige Einrichtung der Union ehrgeizige und verbindliche Mindeststandards fest, um die h
...[+++]öchstmögliche Qualität der Weiterbildung und Schulung der Beschäftigten im Sektor der Bodenabfertigung zu gewährleisten.