20. Urges the EU to counter the criminalisation of human rights defenders’ use of encryption, censorship-bypassing and privacy tools, by refusing to limit the use of encryption within the EU, and to challenge third-country governments that level such charges against human rights defenders;
20. fordert die EU nachdrücklich auf, der Kriminalisierung dessen, dass Menschenrechtsverteidiger Instrumente zur Verschlüsselung und zur Umgehung der Zensur sowie zum Schutz der Privatsphäre nutzen, entgegenzutreten, indem sie sich nicht darauf einlässt, die Nutzung von Verschlüsselungsinstrumenten in der EU einzuschränken, und fordert sie auf, das Vorgehen von Drittländern, die gegen Menschenrechtsverteidiger entsprechende Anklagen erheben, in Frage zu stellen;