Member States shall ensure that the blood establishment, when it issues units of blood or blood components for transfusion, or the hospital blood bank has in place a procedure to verify that each unit issued has been transfused to the intended recipient or if not transfused to verify its subsequent disposition.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Blutspendeeinrichtungen bei der Bereitstellung von Bluteinheiten oder Blutbestandteilen für die Transfusion oder Krankenhausblutdepots über ein Verfahren verfügen, mit dem nachgeprüft wird, dass jede bereitgestellte Einheit bei dem hierfür bestimmten Empfänger transfundiert worden ist oder, falls sie nicht transfundiert worden ist, ihr Verbleib nachgeprüft wird.