where necessary, give appropriate guidance to Member States, so as to ensure that Community funding is efficient, effective and economic; verify that Member States' management systems adhere to the principles of economy, efficiency and effectiveness in conformity with Community regulations.
erforderlichenfalls den Mitgliedstaaten geeignete Anweisungen an die Hand gibt, damit sichergestellt ist, dass die Gemeinschaftsfinanzierung sparsam, wirtschaftlich und wirksam erfolgt; sich vergewissert, dass die Verwaltungssysteme der Mitgliedstaaten im Einklang mit den Gemeinschaftsverordnungen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit genügen.