(12a) Where a continuing activity proves after a lapse of t
ime to give rise to environmental damage which may in turn gi
ve rise to criminal liability under this Directive, the question whether or not the perpet
rator of the damage acted intentionally or negligently should be determined by reference to the time when the perpetrator became aware, or should have been aware, of the facts constituting the offence and not to the time when
...[+++] the perpetrator commenced its activity.
(12a) Erweist es sich, dass eine Dauertätigkeit nach einer gewissen Zeit zu Umweltschäden führt, die ihrerseits eine strafrechtliche Haftung gemäß dieser Richtlinie nach sich ziehen können, dann sollte die Frage, ob der Schadensverursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat oder nicht in Bezug auf den Zeitpunkt entschieden werden, zu dem der Schadensverursacher von dem Straftatbestand Kenntnis erlangte oder erlangt haben sollte, und nicht in Bezug auf den Zeitpunkt, zu dem der Schadensverursacher seine Tätigkeit aufgenommen hat.