8. Member States shall take appropriate measures, such as formulating national energy action plans, providing benefits in social security systems to ensure the necessary electricity supply to vulnerable customers, or providing for support for energy efficiency improvements, to address energy poverty where identified, including in the broader context of poverty.
(8) Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Ausarbeitung nationaler energiepolitischer Aktionspläne oder mit Leistungen im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme, um die notwendige Stromversorgung für schutzbedürftige Kunden zu gewährleisten oder Zuschüsse für Verbesserungen der Energieeffizienz zu gewähren sowie Energiearmut, sofern sie erkannt wurde, zu bekämpfen, auch im breiteren Kontext der Armut.