(b) the certified or uncertified extracts from the Register shall contain only the name of the holder, the name of any representative, the date of filing and registration, the file number of the application and the mention that publication is deferred, except where the request has been made by the holder or his/her representative.
b) die beglaubigten oder unbeglaubigten Auszüge aus dem Register enthalten lediglich den Namen des Inhabers, den Namen eines etwaigen Vertreters, den Anmeldetag und den Tag der Eintragung, das Aktenzeichen der Anmeldung und den Vermerk, dass die Bekanntmachung aufgeschoben wurde, es sei denn, die Auszüge werden vom Inhaber oder seinem Vertreter angefordert.