Moreover, in the case of herbivores, except during the period each year when the animals are under transhumance, at least 50 % of the feed shall come from the farm unit itself or in case this is not feasible, be produced in cooperation with other organic farms".
Des Weiteren müssen bei Pflanzenfressern, außer zu der Jahreszeit, wenn sich die Tiere in der Wander- bzw. Hüteperiode befinden, mindestens 50 % des Futters aus der Einheit selbst kommen oder, wo dies nicht möglich ist, in vertraglicher Zusammenarbeit mit anderen ökologisch wirtschaftenden Betrieben erzeugt werden".