The reason for combining these amendments into a single recital are two-fold; firstly, it allows the obligations of due diligence and the prohibition to be clearly stated, in one place and in a logical order; in addition, it brings together due diligence and the prohibition with the phrase 'to facilitate compliance', which accurately embodies the relationship between these two complementary, but separate, components of the regulation.
Diese Abänderungen in einer einzigen Erwägung zusammenzuführen, hat zwei Gründe: Zum einen können die Verpflichtungen aufgrund der Sorgfaltspflicht und das Verbot eindeutig gemeinsam und in logischer Reihenfolge genannt werden; zum anderen werden die Sorgfaltspflicht und das Verbot mit der Formulierung „zur Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften“ verknüpft, womit der Bezug zwischen diesen beiden sich ergänzenden, aber getrennten Komponenten der Verordnung präzise dargelegt wird.