To meet the European Parliament's concern about the absence of provisions on flight duty and rest times for the crew, a new subpart Q has been included in the technical Annex obliging the operators to lay down schedules for these three elements of safety in accordance with the applicable requirements.
Um den Bedenken des Parlaments hinsichtlich fehlender Vorschriften über Flugdienst- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten für die Besatzungen zu entsprechen, wurde in den technischen Anhang ein neuer Abschnitt Q eingefügt, durch den das Luftverkehrsunternehmen verpflichtet wird, Pläne für diese drei Sicherheitsfaktoren im Einklang mit den geltenden Vorschriften zu erstellen.