2. A service timetable and a duty roster shall be drawn up by the transport undertaking and shall show, in respect of each driver, the name, place where he is based and the schedule laid down in advance for various periods of driving, other work, breaks and availability.
(2) Das Verkehrsunternehmen erstellt einen Fahrplan und einen Arbeitszeitplan, in dem für jeden Fahrer der Name, der Standort und der im Voraus festgelegte Zeitplan für die verschiedenen Zeiträume der Lenktätigkeit, der anderen Arbeiten und der Fahrtunterbrechungen sowie die Bereitschaftszeiten angegeben werden.