Those covered by the dietetic food legislation can remain on the market but will be legislated fully by the other pieces of existing food legislation. In order to facilitate the adaptation of products and reduce costs for operators, mainly in terms of re-labelling, a two-year transitional period is foreseen.
Erzeugnisse, die unter die Bestimmungen für diätetische Lebensmittel fallen, können auf dem Markt verbleiben, werden aber vollständig durch andere bereits bestehende einschlägige Rechtsvorschriften geregelt. Zur Erleichterung der Anpassung der Produkte und zur Senkung der Kosten für die Hersteller, insbesondere bei der Umetikettierung, ist eine zweijährige Übergangsphase vorgesehen.