Furthermore, where the appliance or the fitting presents a risk, manufacturers shall immediately inform the competent national authorities of the Member States in which they made the appliance or the fitting available on the market to that effect, giving details, in particular, of the non-compliance and of any corrective measures taken.
Außerdem unterrichten die Hersteller, wenn mit dem Gerät oder der Ausrüstung Risiken verbunden sind, unverzüglich die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie das Gerät oder die Ausrüstung auf dem Markt bereitgestellt haben, darüber und machen dabei ausführliche Angaben, insbesondere über die Nichtkonformität und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen.