The surface to be covered by a front or rear registration plate may have holes or gaps; however, these shall be no more than 40 mm wide without having to take into account their length (i.e. a gap or slot shall never be wider than 40 mm, but may be longer than 40 mm).
Die Oberfläche, auf der das amtliche Kennzeichen angebracht wird, darf Öffnungen oder Lücken aufweisen, diese dürfen jedoch höchstens eine Breite von 40 mm aufweisen, wobei ihre Länge unberücksichtigt bleibt (d. h. eine Lücke oder Öffnung darf höchstens 40 mm breit sein, ihre Länge darf aber 40 mm überschreiten).