The Court finds that a situation such as that in issue in which a person whose state of health necessitates hospital treatment goes to another Member State and there receives the treatment in question for consideration falls within the scope of the provisions on freedom to provide services regardless of the way in which the national system with which that person is registered and from which reimbursement of those services is subsequently sought operates.
Der Gerichtshof führt aus, dass ein Fall wie der des Ausgangsverfahrens, in dem eine Person, deren Gesundheitszustand eine Krankenhausbehandlung erforderlich macht, sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt und dort gegen Entgelt die fragliche Behandlung erhält, unabhängig von der Funktionsweise des nationalen Systems, auf dessen Leistungen diese Person Anspruch hat und bei dem später die Übernahme der Kosten der betreffenden Behandlung beantragt wird, in den Anwendungsbereich der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr fällt.