In general, the Commission considers that a financial intermediary is a vehicle for the transfer of aid to investors and/or enterprises in which the investment is made, rather than a beneficiary of aid in its own right, irrespective of whether the financial intermediary has legal personality or is merely a bundle of assets managed by an independent management company.
Nach Auffassung der Kommission ist ein Finanzintermediär im Allgemeinen ein zwischengeschaltetes Instrument, mit dem die Beihilfen an Investoren und/oder Unternehmen, in die investiert wird, weitergeleitet werden, der aber selbst nicht Beihilfeempfänger ist, ungeachtet dessen, ob der Finanzintermediär über eine Rechtspersönlichkeit verfügt oder lediglich von einer unabhängigen Verwaltungsgesellschaft verwaltete Vermögenswerte umfasst.