whereas the Foreign Affairs Council, when adopting the EU Guidelines on promoting compliance with international humanitarian law, emphasised the importance of dealing e
ffectively with the legacy of serious violations by supporting appropriate accountability mechanisms, and underlined the key role which the International Criminal Court (ICC) can play in cases where the state or states in question are unable or unwilling to exercise their jurisdiction; whereas the EU Guidelines commit the ‘appropriate Council working groups’ to monitoring situations where IHL may apply and, in such cases, to recommending action to promote compliance with
...[+++]IHL (paragraph 15(a)).in der Erwägung, dass der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) bei der Annahme der EU-Leitlinien zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts hervorhob, dass die Auswirkungen ernster Verstöße wirkungsvoll anzugehen sind, indem V
erfahren gefördert werden, mit denen der Rechenschaftspflicht in angemessener Weise nachgekommen werden kann, und welche wichtige Rolle der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in den Fällen spielen kann, in denen der betreffende Staat/die betreffenden Staaten nicht gewillt oder in der Lage ist/sind, seine/ihre gerichtliche Zuständigkeit auszuüben; in der Erwägung, dass „die zuständigen Arbeitsgruppen
...[+++] des Rates“ gemäß den EU-Leitlinien Situationen, in denen das humanitäre Völkerrecht zur Anwendung gelangen könnte, überwachen und in solchen Fällen Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts empfehlen sollten (Ziffer 15 Buchstabe a).