(5) In accordance with the objective of completing the internal market, which will include the
possibility for all licensed railway undertakings meeting the safety conditions to provide services, access rights should, for a transitional period of up to seven years, be extended
to licensed railway undertakings fo
r the international transport of goods on a defined network, called the Trans European Rail Freight Network, including access to, and supply of, services in major t
...[+++]erminals and ports.
(5) Im Einklang mit dem Ziel der Vollendung des Binnenmarkts, in dem es allen zugelassenen Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft, die die Sicherheitsbedingungen erfuellen, möglich sein wird, Verkehrsdienstleistungen zu erbringen, sollten für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Jahren die Zugangsrechte auf zugelassene Eisenbahnunternehmen zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung in einem festgelegten Netz, das als Transeuropäisches Schienengüternetz bezeichnet wird, ausgedehnt werden, wozu auch der Zugang zu den Verkehrsleistungen in den wichtigsten Terminals und Häfen und die Erbringung dieser Leistungen gehören.