1. Highlights
the fact that while labour inspection is a public service task which should only be carried out by independent public bodies, this should not preclude labour inspections being assisted by representatives of the social partners; believes that the independence of OHS services vis-à-vis the employer must be guaranteed; considers, as far as occupational health is concerned, that monitoring, alerts, health expertise and the provision of sound health-related advice can only be handled by independent health and safety professionals; considers it r
egrettable that the management ...[+++] of OHS is still being carried out, in certain Member States, by employer associations; stresses that the inspection and monitoring of occupational health need to be handled by independent inspectors trained in health and safety; 1. hebt hervor, dass Arbeitskontrollen eine öffentlich-rechtliche Aufgabe darstellen, die nur von unabhängigen öffentlichen Einrichtungen durchgefüh
rt werden darf, was aber nicht ausschließen sollte, dass Arbeitsinspekteure von Vertretern der Sozialpartner unterstützt werden; ist der Auffassung, dass gewährleistet sein muss, dass die für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen Stellen vom jeweiligen Arb
eitgeber unabhängig sind; ist der Auffassung, dass zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz die Überwachung, die Meld
...[+++]ungen, die Gesundheitsgutachten und die sich daraus ergebenden maßgeblichen Ratschläge nur von unabhängigen Gesundheits- und Sicherheitsexperten durchgeführt bzw. erstellt werden dürfen; bedauert, dass in einigen Mitgliedstaaten immer noch die Arbeitgeberverbände für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig sind; hebt hervor, dass die Kontrolle und Beaufsichtigung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz von unabhängigen, auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit geschulten Kontrolleuren wahrgenommen werden muss;