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. Verpackungen in Form von Behältern, die einen gefährlichen Stoff oder ein gefährliches Gemisch enthalten, der bzw. das an die breite Öffentlichkeit verkauft oder ihr zur Verfügung gestellt wird, weisen weder eine Form
oder eine grafische Dekoration auf, die die aktive Neugier von Kindern wecken oder fördern oder die Ver
braucher irreführen kann, noch zeigen sie eine Aufmachung oder tragen sie eine Bezeichnung, die für Lebensmitte
...[+++]l, Futtermittel, Arzneimittel oder Kosmetika verwendet wird und den Verbraucher irreführen würde.