The freezing of funds, other financial assets and economic resources, in good faith that such action is in accordance with this Regulation, shall not involve the natural or legal person, group or entity implementing it, or its directors or employees, in liability of any kind unless it is proved that the freezing was due to negligence.
Weder die natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen, die Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen in dem Glauben einfrieren, dass derartige Handlungen mit dieser Verordnung im Einklang stehen, noch deren Direktoren oder Beschäftigte können auf irgendeine Weise hierfür haftbar gemacht werden, sofern das Einfrieren nicht erwiesenermaßen auf Nachlässigkeit zurückzuführen ist.