Third, a mutual borrowing facility allows a DGS in need to borrow from all other DGSs in the EU, which, altogether, must, if needed, lend to the DGS a maximum of 0.5 % of its eligible deposits in need on short notice, proportionate to the amount of eligible deposits in each country.
Als Drittes gibt eine gegenseitige Kreditfazilität den Einlagensicherungssystemen bei Bedarf die Möglichkeit, bei allen anderen Einlagensicherungssystemen in der EU Kredite aufzunehmen. Die anderen Systeme müssen im Notfall kurzfristig bis zu 0,5 % ihrer erstattungsfähigen Einlagen als Kredit zur Verfügung stellen, und zwar anteilig entsprechend der Summe der erstattungsfähigen Einlagen im jeweiligen Mitgliedstaat.