(19a) A targeted end-use clause should be introduced in order for Member States to suspend or halt the transfer of security-related items not listed in Annexes II and III that clearly have no practical use other than for the purposes of capital punishment, torture or other cruel, degrading or inhuman treatment or punishment, or where there are reasonable grounds to believe that the transfer of those items would lead to the facilitation or the commission of capital punishment, torture or other cruel, degrading or inhuman treatment or punishment.
(19a) Es sollte eine Klausel über die beabsichtigte Endverwendung eingeführt werden, damit die Mitgliedstaaten die Verbringung von nicht in den Anhängen II und III aufgeführten sicherheitsrelevanten Gegenständen verbieten oder aussetzen können, die offensichtlich keinen anderen praktischen Nutzen als die Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe haben, oder wenn es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die Verbringung dieser Gegenstände dazu führen würde, dass die Vornahme gerichtlich angeordneter Hinrichtungen, Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen erleichtert werden.