(55) The principle of home Membe
r State supervision requires that the competent authorities should not grant or should withdraw authorisation where factors such as the conte
nt of programmes of operations, the geographical distribution or the activities actually carried on indicate clearly that a UCITS or an undertaking contributing towards its business activity has opted for the legal system of one Member State for the purpose of evading the stricter standards in force in another Member State within whose territory it carries on or in
...[+++]tends to carry on the greater part of its activities.
(55) Der Grundsatz der Kontrolle durch den Herkunftsmitgliedstaat macht es erforderlich, dass die zuständigen Behörden die Zulassung in den Fällen nicht erteilen oder sie entziehen, in denen aus Umständen wie dem Inhalt des Geschäftsplans, dem geographischen Tätigkeitsbereich oder der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit unzweifelhaft hervorgeht, dass ein OGAW oder ein Unternehmen, das an seiner Tätigkeit mitwirkt, die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats in der Absicht gewählt hat, sich den strengeren Anforderungen eines anderen Mitgliedstaats zu entziehen, in dem es den überwiegenden Teil seiner Tätigkeit auszuüben beabsichtigt oder ausübt.