1.3.8. Subject to the requirements of 1.3.7 and to the requirement that no nozzle shall be within 15° of or coincident with a ventilation or inspection port on the stationary back plate, the test equipment for drum brakes shall be so positioned as to obtain the optimum uninterrupted application of water.
1.3.8. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Punkts 1.3.7 und der Vorschrift, nach der sich keine Düse in einem Winkel von weniger als 15° gegenüber einem Belüftungsschlitz oder einer Wartungsöffnung auf dem feststehenden Bremsträger befinden darf, ist die Einrichtung zur Befeuchtung der Bremstrommeln so anzubringen, daß eine bestmögliche ununterbrochene Benetzung gewährleistet ist.