Council Framework Decision 2003/577/JHA of 22 July 2003 on the execution in the European Union of orders freezing property and evidence (1), addressed the need for immediate mutual recognition of orders to prevent the destruction, transformation, moving, transfer or disposal of evidence.
Mit dem Rahmenbeschluss 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen zur Sicherstellung von Vermögensgegenständen und Beweismitteln in der Europäischen Union (1) ist der Notwendigkeit einer sofortigen gegenseitigen Anerkennung von Anordnungen, mit denen die Vernichtung, Veränderung, Verbringung, Übertragung oder Veräußerung von Beweismitteln verhindert werden soll, Rechnung getragen worden.