To this end, organisations are encouraged to use all methods available (electronic publication, libraries etc.) The organisation shall be able to demonstrate to the environmental verifier that anybody interested in the organisation's environmental performance can easily and freely be given access to the information required in point 3.2(a) to (g) and point 3.4.
Die Organisationen werden dazu ermutigt, dabei alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen (elektronische Veröffentlichungen, Büchereien usw.). Sie müssen dem Umweltgutachter nachweisen können, dass jedem, den die Umweltleistung der Organisation interessiert, problemlos und frei Zugang zu den gemäß Abschnitt 3.2 Buchstaben a bis g und Abschnitt 3.4 vorgeschriebenen Informationen erteilt werden kann.