Awareness of the existence of the conviction as well as, where imposed and entered in the criminal record, of a disqualification arising from it, is a prerequisite for giving them effect in accordance with the national law of the Member State in which the person intends to perform professional activity related to supervision of children.
Dass eine bestehende Verurteilung sowie ein gegebenenfalls verhängter und in das Strafregister eingetragener Rechtsverlust, der sich aus dieser Verurteilung ergibt, bekannt sind, ist eine Voraussetzung dafür, dass dieser Verurteilung und diesem Rechtsverlust im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht des Mitgliedstaats, in dem die Person eine berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Kindern ausüben will, Wirkung verliehen wird.